Allgemeine Geschäftsbedingungen der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH
(Stand 08/2013)
I Allgemeines
1. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Besteller werden grundsätzlich nicht akzeptiert, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
3. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
4. Sind Verträge mehrsprachig verfaßt und widersprechen sich diese inhaltlich, so gilt bezüglich der Verbindlichkeit folgende Rangfolge:
a)deutsch, b)englisch, c)alle weiteren Sprachen
II Angebot
Angebote der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH erfolgen freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur angenähert, soweit nicht ausdrücklich als exakt bezeichnet.
III Umfang der Lieferung
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH maßgebend. Handelt es sich um ein verbindliches Angebot der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH mit zeitlicher Bindung und liegt keine schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist die fristgerechte Annahme des Angebots maßgebend.
IV Preis und Zahlung
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Verladung und Inbetriebnahme am Aufstellungsort. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
1. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH zu leisten. Die Zahlung erfolgt vor Lieferung.
2. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Bestellers statthaft.
3. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so ist die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH berechtigt, für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4. Es werden folgende Mindermengenzuschläge erhoben:
€ 10,00 bei Inlands-Bestellungen mit einem Warenwert von unter € 50,00
€ 18,00 bei Auslands-Bestellungen mit einem Warenwert von unter € 250,00
V Lieferzeit
1. Die Lieferfrist beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erfüllung bestehender Mitwirkungspflichten durch den Besteller, insbesondere Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie Eingang vereinbarter Anzahlungen bzw. nach Eröffnung eines Akkreditivs. Für die Lieferfrist gilt der Vorbehalt rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
3. Falls die Nichteinhaltung der Liefer- oder Leistungsfrist auf höherer Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbaren Hindernissen oder sonstigen nicht von der Firma Herrhammer GmbH Spezialmaschinen / Kürschner Maschinen-Service GmbH zu vertretenden Umständen beruht, verlängert sich die Frist angemessen.
4. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH entstanden ist Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche ab der 4.ten Woche der Verspätung, ½ v. H., im Ganzen aber höchstens 5 v. H. vom Werte desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Eine Verzögerung liegt vor, wenn die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH nach Ablauf der Lieferfrist und einer angemessenen Nachfrist ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine Verzugsentschädigung kommt nicht in Betracht, wenn statt dessen eine Konventionalstrafe vereinbart wurde, neben der weitere Ansprüche ebenfalls ausgeschlossen sind.
5. Die Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung, auch bei Rücktritt des Bestellers, ist außer den unter Punkt V.3 genannten Bedingungen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
6. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm beginnend mit Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
VI Gefahrenübergang und Entgegennahme
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Herrhammer GmbH noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-,Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.
3. Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller unbeschadet der Rechte aus Abschnitt VIII entgegenzunehmen, auch wenn Sie Mängel aufweisen.
4. Teillieferungen sind zulässig.
VII Eigentumsvorbehalt
1. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Weiterverkauf noch nicht bezahlter Ware ist nicht gestattet. Verkauft der Besteller dennoch die noch nicht bezahlte Sache an Dritte, so tritt er die Forderungen an diesen automatisch an die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH ab. Der Dritte ist auf seine Verpflichtung zur Leistung an die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH hinzuweisen.
2. Be- und Verarbeitung erfolgen für die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH unter Ausschluß des Eigentumserwerbes des Bestellers nach §950 BGB, ohne die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH zu verpflichten. Die bearbeitete Ware dient nur zur Sicherung der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen Waren durch den Besteller steht der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Ware. Erlischt das Eigentum der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehende Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die
Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH. Der Besteller verwahrt sie unentgeltlich für die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH auf.
3. Erfolgt die Zahlung im Scheck- / Wechselverfahren, behält sich die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Erlöschen der Haftung des Bestellers aus dem Scheck / Wechsel einschließlich eines Wechselbereicherungsanspruches vor.
4. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
5. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen. Der Besteller trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs Dritter auf unser Vorbehaltseigentum und zu Wiederbeschaffung des Gegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit es nicht von Dritten eingezogen werden kann.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
VIII Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung haftet die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH wie folgt:
1. Mängelansprüche des Bestellers verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Ablieferung der Ware.
2. Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Verjährungsfrist, dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergans vorlag, kann der Besteller als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Die Feststellung solcher Mängel ist der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH kann die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Der Anspruch des Bestellers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung. Das Recht der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH, auch diese unter denselben Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
3. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH trägt die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
4. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH ist zur Nacherfüllung nicht verpflichtet, solange der Besteller nicht eine Teilleistung des Entgelts entrichtet, die dem Wert der mangelhaften Leistung entspricht.
5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH zurückzuführen sind. Ebenso haftet die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH bei Materialmängel nur insoweit, als sie bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt den Mangel hätte erkennen müssen.
6. Nehmen der Besteller oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand vor, entfällt die Haftung der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH für die daraus entstandenen Folgen.
7. Der Besteller hat der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Nacherfüllung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen, ist nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH sofort zu verständigen ist, zulässig.
8. Ersetzte Teile werden Eigentum der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH.
9. Für wesentliche Fremderzeugnisse ist die Haftung der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH gegenüber der Abtretung der Haftungsansprüche, die ihr gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen subsidiär.
Der Besteller hat sich zunächst außergerichtlich an den Dritten zu halten.
10. Die Mängelhaftung bei Gebrauchtmaschinen ist ausgeschlossen.
IX Mitwirkungspflichten
Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehnung dieses Mangels als genehmigt. Der Besteller räumt der Firma Herrhammer GmbH Spezialmaschinen das Recht ein, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ware beim Besteller eine Abnahme vorzunehmen, bei der die Vertragsgemäßheit der Maschine geprüft und bestätigt wird. Nach Abschluss der Abnahme erstellen die Parteien ein Abnahmeprotokoll, in dem die Vertragsgemäßheit zu bestätigen ist, beziehungsweise eventuelle Mängel aufzunehmen sind. Sonstige Mitwirkungspflichten des Bestellers sind den Montagebedingungen der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH (Stand 08/13) zu entnehmen.
X Vertragsaufhebung
Verträge sind für die Vertragsparteien verbindlich. Stimmt die Firma Herrhammer GmbH Spezialmaschinen bzw. Firma Kürschner Maschinen-Service GmbH im Einzelfall dem Abbestellungswunsch (Stornierung) des Bestellers zu, so bemisst sich der Ausgleich der Firma Herrhammer GmbH Spezialmaschinen bzw. Kürschner Maschinen-Service GmbH für die Stornierung wie folgt:
1. 10 % des vereinbarten Kaufpreises einschließlich aller Nebenleistungen mit Zugang der Auftragsbestätigung,
2. 30 % des vereinbarten Kaufpreises einschließlich aller Nebenleistungen 30 Tage nach Zugang der Auftragsbestätigung,
3. 40 % des vereinbarten Kaufpreises einschließlich aller Nebenleistungen mit Beginn der Produktion der jeweiligen Maschine zzgl. des gesamten auf kundenspezifische Optionen entfallenden Kaufpreises,
4. 100 % des vereinbarten Kaufpreises einschließlich aller Nebenleistungen zzgl. des gesamten auf kundenspezifische Optionen entfallenden Kaufpreises nach Fertigstellung der Maschine,
wobei als kundenspezifische Optionen sämtliche Sonderkonstruktionen für die Grundmaschine, die Steuerung, die Maschinenoptionen, Powertools und Dienstleistungen, nicht jedoch Inbetriebnahme, Schulung, Transport oder Verpackung anzusehen sind.
Die Firma Herrhammer GmbH Spezialmaschinen bzw. Kürschner Maschinen-Service GmbH wird dem Kunde Produktionsbeginn und Fertigstellung der Maschine auf Verlangen mitteilen.
Die Firma Herrhammer GmbH Spezialmaschinen bzw. Kürschner Maschinen-Service GmbH übergibt und übereignet dem Besteller auf dessen Wunsch Bauteile, Komponenten und vergleichbare Vorrichtungen, für die der Besteller für spezifische Optionen den gesamten hierauf entfallenden Kaufpreis gezahlt hat.
Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt vorbehalten.
XI Rücktritt vom Vertrag oder Minderung
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Die Nacherfüllung ist fehlgeschlagen, wenn sie unmöglich ist, ernsthaft und endgültig verweigert wird, unzumutbar verzögert wird oder vergeblich versucht worden ist. Die Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH als fehlgeschlagen. Vor dem Rücktritt muss der Besteller grundsätzlich der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt haben. Der Rücktritt ist bei Unerheblichkeit der Pflichtverletzung ausgeschlossen. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH gewährt innerhalb eines Monats nach Rücktritt die geleisteten Zahlungen zurück. Alle weitergehenden Ansprüche gegen die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH sind auf maximal 20 v.H. des Auftragswertes beschränkt. Wird der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH nach Abschluß des Kaufvertrags bekannt, daß beim Besteller fruchtlos gepfändet worden ist oder erhält die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH andere Hinweise auf den Vermögensverfall des Bestellers, so kann sie Sicherheit für die Gegenleistung verlangen. Gelingt dies nicht, so kann Sie unter Anrechnung der von ihr gemachten Aufwendungen vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen, sowie seinen Nebenpflichten, nach Aufforderung nicht nachkommt. Darüber hinaus hat die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10 v.H. des Auftragswertes, maximal jedoch 25 000 €.
XII Haftung
Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen i.S.d. § 284 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH oder ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfens der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH bzw. bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos seitens der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
XIII Lieferung von Software auch als Bestandteil von Maschinen und Anlagen
1. Die Lieferung umfaßt, entsprechend dem vereinbarten Vertrag, – bei der Lieferung von Programmen für speicherprogrammierbare Steuerungen (SPS) das auf dem jeweiligen Datenträger gespeicherte
Programm und ein kommentiertes Listing, – bei der Lieferung von Rechnersoftware das auf dem jeweiligen Datenträger gespeicherte Programm im Maschinencode, jedoch kein Quellprogramm in Form eines kommentierten Listings, sowie sonstiges schriftliches Material, soweit es erforderlich ist, um eine zufriedenstellende Bedienung der Maschine oder der Anlage sicherzustellen, im folgenden auch als Software bezeichnet.
2. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computer- und Steuerungssoftware so zu erstellen, daß sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Deshalb ist die gelieferte Software zur Erfüllung der vereinbarten Maschinenfunktion in der Regel grundsätzlich brauchbar; eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen.
3. Die Haftung der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH ist in den Abschnitten VIII bis X abschließend geregelt; weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
4. Die Gewährleistung endet zu dem Zeitpunkt, an dem der Besteller das auf dem jeweiligen Datenträger gespeicherte Programm ändert oder erweitert.
5. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH ist nicht Inhaber aller Rechte an allen Programmen. Sie gewährt dem Besteller deshalb ein zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software nur für die im jeweiligen Vertrag genannte Maschine oder Anlage. Die Benutzung der Software auf anderen vom Hersteller oder von Dritten gelieferten Maschinen ist dem Besteller daher nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung mit der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH gestattet. Eine Übertragung der gewährten Nutzungsrechte oder eine Einräumung von Unterlizenzen ist nicht zulässig.
6. Der Besteller hat nicht das Recht, Kopien der Software anzufertigen. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH ist bereit, dem Besteller eine Kopie des auf dem jeweiligen Datenträger gespeicherten Programms zu übergeben; weitere Kopien wird die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH auf Anforderung herstellen.
7. Der Besteller verpflichtet sich, Software einschließlich Kopien aller Art, auch in einer von ihm bearbeiteten, erweiterten oder geänderten Fassung, ohne zeitliche Begrenzung Dritten nicht zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter des Bestellers oder der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH, solange sie sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software für den Besteller bei diesem aufhalten.
8. Alle Rechte an der Software einschließlich aller vom Kunden hergestellten, vollständigen oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Programms bleiben Eigentum – unbeschadet des Eigentums des Bestellers am Aufzeichnungsträger -der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH. Dies gilt auch dann, wenn die Software verändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH übernimmt keine Gewähr für etwaige Datenverluste und Datenveränderungen wegen fehlerhafter Datenträger des Bestellers, fehlerhafter oder unsachgemäßer Handhabung des Datenträgers beim Besteller oder fehlerhafter oder nicht kompatibler Datensysteme des Bestellers oder Dritter.
XIV Gerichtsstand und Rechtsstatut
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten derzeitigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Herrhammer GmbH Spezialmaschinen bzw. Firma Kürschner Maschinen-Service GmbH und dem Besteller, gleich welcher Art, gilt exklusiv und ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
Die Anwendbarkeit des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des Wiener Unzitral-Abkommens sind ausgeschlossen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
Soweit gesetzlich zulässig, insbesondere wenn die Vertragspartner Kaufleute sind, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtig und zukünftig sich aus dem Vertragsverhältnis sowie den übrigen gesamten Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
XV Aufstellung und Inbetriebnahme
Aufstellung und InbetriebnahmeFür die Aufstellung und die Inbetriebnahme im Werk des Bestellers gelten zusätzlich unsere gesonderten Montagebedingungen. Kosten werden entsprechend den zum
Zeitpunkt der Lieferung geltenden Montagebedingungen in Rechnung gestellt.
XVI Reparaturen, Umbauten, Überholungen und Rückkauf
1. Werden Maschinen in ungereinigtem Zustand angeliefert, behält sich die Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH vor, die Reinigung in Rechnung zu stellen.
2. Verlangt der Besteller bei Arbeiten an Maschinen oder Anlagen nicht ausdrücklich bei Vertragsabschluß die Herausgabe der zu ersetzenden Teile, werden diese entsorgt.
XVII Mustermaterialien
Aufwendungen für die Entsorgung bzw. Rücksendung von Mustermaterialien (Wachsen, Kartonagen etc.) gehen zu Lasten des Bestellers.
XVIII Unwirksamkeit
Sollte eine einzelne Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingung oder im Rahmen der übrigen vertragsgegenständlichen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist dann von den Beteiligten unter Zugrundelegung ihres Regelungszweckes durch eine andere zu ersetzen.
>> Allg. Geschäftsbedingungen der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen
>> Montagebedingungen der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen
>> Allg. Geschäftsbedingungen der Kürschner Maschinen-Service GmbH
>> Montagebedingungen der Kürschner Maschinen-Service GmbH