Montagebedingungen der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen und Kürschner Maschinen-Service GmbH
(Stand 07/2021)
Mit der Aufnahme der Montagearbeiten erklärt sich der Besteller mit unseren Montagebedingungen einverstanden. Zur Gültigkeit dieser Bedingungen bedarf es keiner Gegenbestätigung des Bestellers.
ALLGEMEINE-BEDINGUNGEN
Der Besteller hat auf seine Kosten und Gefahr rechtzeitig bereit zu stellen:
1. Die Fundamentierung einschließlich Ankerschrauben, die Fundamente müssen bei Montagebeginn bereits belastbar sein.
2. Facharbeiter und Hilfskräfte, darunter mindestens ein erfahrener Arbeiter, der später auch mit der Überwachung der Anlage betraut werden kann.
3. Die zur Montage erforderlichen Vorrichtungen und Bedarfsgegenstände (wie Hebezeuge, Kräne, Einrichtungen zum Abladen und Transportieren der Maschinen, Unterlagen, Dichtungsund Schmiermittel).
4. Die Anschlüsse an die zu montierenden Maschinen (wie zum Beispiel Energie-, Rohstoff- und Datenleitungen).
5. Einen trockenen, verschließbaren Raum zur Verwahrung wertvoller Maschinenteile und Werkzeuge.
6. Mustermaterial in ausreichender Menge zum Einfahren der Maschine.
7. Verzögert sich der Beginn oder der Fortgang der Montage- bzw. Reparaturarbeiten infolge Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Bestellers, so gehen die dadurch entstandenen Kosten, insbesondere die Kosten für die Wartezeit und eventuelle Rückreise des Montagepersonals, zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt, wenn die Maschine nach der Montage bzw. Reparatur nicht sofort durch Verschulden des Bestellers in Betrieb genommen werden kann.
8. Die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung von Montageteilen, Werkzeugen und anderen Gegenständen, die von uns zur Durchführung der Montage oder Reparatur geliefert werden, geht mit der Absendung auf den Besteller über.
9. Arbeitszeit und Arbeitsleistung sind dem Montagepersonal zu bescheinigen. Am Schluß der Montage bzw. Reparatur oder Inspektion erteilt der Besteller dem Monteur eine Abnahmebescheinigung auf Vordruck.
10. Montage zu Pauschalpreisen:
Der Pauschalpreis deckt die vereinbarten Leistungen zu den uns bei Vertragsabschluß benannten Arbeitsbedingungen und sonstige Leistungen. Darüber hinaus gehende auf Veranlassung/Verschulden des Bestellers erforderlich werdenden Leistungen unseres Montagepersonals werden zusätzlich berechne. Der Besteller hat die für die Pauschalpreismontage aufgewendete Arbeitszeit unserer Monteure, jedoch zu bescheinigen.
11. Montageaufwendungen sind Barauslagen. Wir rechnen daher die Montage bzw. Reparatur oder Inspektion sofort nach Beendigung der Arbeiten ab. Bei längerer Dauer können wir Zwischenrechnungen erteilen. Montagerechnungen sind vom Besteller sofort nach Erhalt zu zahlen.
12. Montage von beigestellten Gegenständen und Materialien: Wir gewährleisten die vertragsgemäße Montage, haften aber nicht für Güte und Eignung der vom Besteller zur Verfügung gestellten Gegenstände und Materialien.
13. Unter Ausschluss weitergehender Ansprüche des Bestellers haften wir für die ordnungsgemäße Montage in der Weise, dass wir Mängel der Montage zu beseitigen haben. Beruht ein Mangel auf einer Anweisung oder Handlung des Bestellers oder eines Dritten, so trifft uns insoweit keine Haftung.
14. In allen Schadensfällen sind Ansprüche auf Schadensersatz jeder Art und ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund ausgeschlossen, sofern die Ersatzansprüche nicht durch unsere Versicherung gedeckt sind. Das gilt insbesondere auch für alle nicht unmittelbar am Montage- bzw. Reparaturgegenstand selbst entstandenen Schäden und Schäden durch Benutzungsausfälle.
15. Für einwandfreie Funktion der Maschine oder Anlage haften wir nur im Rahmen unserer Verkaufs- und Lieferungsbedingungen und auch nur, wenn rechtzeitig zu Beginn der Montage eine erfahrene Arbeitskraft, welche später die Anlage bedient, zur Verfügung steht.
16. Es ist dem Servicepersonal nicht gestattet, Arbeiten an fremden Maschinen und Anlagen durch zuführen.
MONTAGE-KOSTENSÄTZE
1 Stundensätze:
Für Arbeits- /Vorbereitungs- oder Wartezeit bei normaler Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag, bei 5 Arbeitstagen pro Woche berechnen wir:
Monteur pro Stunde: € 85,–
Ingenieur / Techniker pro Stunde: € 107,–
Für Reisezeit berechnen wir:
Monteur pro Stunde: € 70,–
Ingenieur / Techniker pro Stunde: € 88,–
Die Auswahl des Montagepersonals bleibt uns je nach Erfordernis vorbehalten.
2 Zuschläge für Mehrarbeitsstunden
a) Werktage alle Überstunden + 25 %
b) Samstage alle Arbeitsstunden + 50 %
c) Sonn- und Feiertage alle Arbeitsstunden + 100 %
d) Nachtzuschlag 20-6 Uhr + 25 %
3 Auslösung/Spesen pro Reise-/Arbeits-/Anwesenheitstag:
Deutschland € 25,–
Europa € 45,–
andere Staaten € 60,–
(Gilt auch an Wochenenden)
ausgen. Hongkong, Japan, NY (auf Anfrage)
4 Reisekosten (nach Aufwand)
– PKW pro Kilometer € 0,95
– Bahnreise 2. Klasse
– Flugreisen economy class
5 Übernachtungskosten
Übernachtungskosten werden nach Aufwand gegen Nachweis berechnet bzw. direkt vom Besteller getragen. Sofern der Besteller für Übernachtungsmöglichkeiten sorgt, haben diese der erwarteten Zumutbarkeit zu entsprechen. Der Besteller hat für kostenlosen Transfer Hotel – Montageplatz und zurück zu sorgen bzw. die Kosten dafür zu übernehmen.
6 Zuschläge und Nebenkosten
Evtl. erforderlich werdende Zuschläge und Nebenkosten berechnen wir gegen Nachweis zusätzlich. Tarifliche Heimfahrten zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten gehen zu Lasten des Bestellers.
7 Trennungszulage
Trennungszulage für Wochenenden, an denen unser Montagepersonal wegen zu leistender Arbeit oder zu großer Entfernung zum Montageort nicht nach Hause fahren kann:
pro Tag = Monteur / Ing. / Techniker € 65,–
An diesen Tagen geleistete Arbeit wird zusätzlich laut 2.b/c berechnet.
8 Fremdleistungen
Fremdleistungen, wie zum Beispiel die von dem Besteller gewünschte oder durch seinen Auftrag / seine Verursachung erforderliche Anwesenheit von Montagepersonal unserer Vor- / Zulieferanten, werden von uns gemäß den Montagebedingungen dieser Lieferanten an den Besteller weiterbelastet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Herrhammer GmbH Spezialmaschinen
Montagebedingungen_der Herrhammer GmbH Spezialmaschinen
Allg. Geschäftsbedingungen der Kürschner Maschinen-Service GmbH